Menu
Menü
X

Der Kirchenvorstand der Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde stellt sich vor

Von links nach rechts: Fabian Schulz-Luckenbach, Julian Franz, Michael Bader, Dr. Roland Franke (stellv. Vorsitzender), Vanessa Vomend, Pfarrerin Sophie-Lotte Immanuel (Vorsitzende), Carolin Kießlich, Moritz von Gilsa, Alicia Dietz

Der Kirchenvorstand...

... ist das oberste Leitungsorgan einer evangelischen Kirchengemeinde, die zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gehört. Der Kirchenvorstand entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Dafür muss er handfeste Entscheidungen treffen, schließlich geht es häufig um Geld und Gebäude, um Mitarbeitende und um zahlreiche Veranstaltungen der Gemeinde.

Je nach Gemeindegröße besteht der Kirchenvorstand aus sechs bis zwanzig Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrern der Gemeinde. Den Vorsitz des Kirchenvorstands bestimmen die Mitglieder durch geheime Wahl, wobei entweder ein Gemeindemitglied oder ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin bestimmt werden kann. 

Demokratie von unten: Die Kirchenvorstandswahlen

Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den Kirchengemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sie erhalten eine offizielle Wahlbenachrichtigung. 

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern. 

Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.

Quelle: www.ekhn.de/ueber-uns/aufbau-der-landeskirche/kirchengemeinden/kirchenvorstand.html

top